Gast der Kulturloge können Sie oder Ihre Familie werden, wenn...

Freier Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen
  • Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Eine ausführliche Information darüber erhalten Sie von Ihrem Sozialpartner.
  • Sie Kundinnen oder Kunden des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen und/oder Wohngeldempfänger sind.
  • Die Voraussetzung muß von einem der nachfolgenden Sozialpartner auf Ihrem Anmeldebogen bestätigt werden. Weitere Informationen bei den Sozialpartnern.

 

Download Flyer "Gast werden" mit Anmeldeformular

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